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Informationen zum Probenbetrieb

Der Probenbetrieb für alle Orchester wird ab dem 17.01.2022 unter folgenden Regeln starten:
 

Zutritt von Schülern/innen über 12 Jahren:

  • Minderjährige ungeimpfte Schüler/innen haben auch unter 2G / 2Gplus Zugang, solange sie aktiv mitwirken. 
  • Schüler/innen (unabhängig des Alters), die regelmäßig in der Schule getestet werden, gelten als getestet. Als Nachweis gilt der Schülerausweis.

 Musik- bzw. Instrumentalunterricht:

  • Instrumentalausbildung / Musikalische Früherziehung sind unter der 2G-Regel möglich. 
  • Für Musiklehrer/innen gilt die 3G-Regel: Personen ohne 2G brauchen negativen und aktuellen PCR-Test (max 48h) ODER  aktuellen Antigen-Schnelltest (max. 24h).

 Musikproben

  • 2Gplus-Prinzip: 2G + tagesaktuellen Schnelltest
  • Entfall der Testpflicht: Drei Impfungen / „Booster“ (keine Wartezeit, gilt sofort) oder zwei Impfungen + Genesen
  • Maskenpflicht: FFP2-Maskenpflicht. Gilt nicht am Sitz-/Stehplatz, soweit Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen (nicht aus eigenem Hausstand). Maskenpflicht entfällt beim Musizieren. Kinder bis 6. Jahre: keine Maske; zwischen 6 und 16: medizinische Maske.
  • Kapazitätsbeschränkung: hängt von der Größe der Probenräumlichkeit und des Mindestabstands ab.
 
Die Vorstandschaft der Jugend- und Trachtenkapelle Neunkirchen am Brand e.V.

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