Zutritt von Schülern/innen über 12 Jahren:
- Minderjährige ungeimpfte Schüler/innen haben auch unter 2G / 2Gplus Zugang, solange sie aktiv mitwirken.
- Schüler/innen (unabhängig des Alters), die regelmäßig in der Schule getestet werden, gelten als getestet. Als Nachweis gilt der Schülerausweis.
Musik- bzw. Instrumentalunterricht:
- Instrumentalausbildung / Musikalische Früherziehung sind unter der 2G-Regel möglich.
- Für Musiklehrer/innen gilt die 3G-Regel: Personen ohne 2G brauchen negativen und aktuellen PCR-Test (max 48h) ODER aktuellen Antigen-Schnelltest (max. 24h).
Musikproben
- 2Gplus-Prinzip: 2G + tagesaktuellen Schnelltest
- Entfall der Testpflicht: Drei Impfungen / „Booster“ (keine Wartezeit, gilt sofort) oder zwei Impfungen + Genesen
- Maskenpflicht: FFP2-Maskenpflicht. Gilt nicht am Sitz-/Stehplatz, soweit Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen (nicht aus eigenem Hausstand). Maskenpflicht entfällt beim Musizieren. Kinder bis 6. Jahre: keine Maske; zwischen 6 und 16: medizinische Maske.
- Kapazitätsbeschränkung: hängt von der Größe der Probenräumlichkeit und des Mindestabstands ab.